Sehr geehrter Kunde,

bezüglich REACH können wir Ihnen folgende Informationen geben:

Gemäß REACH müssen Stoffe (Chemikalien), jedoch nicht ihre Zubereitungen oder Polymere registriert werden. Unsere Produkte sind als Polymere klassifiziert.

DMH als nachgeschalteter Anwender verwendet Stoffe innerhalb der Formulierungen, die von den Herstellern oder Importeuren registriert werden müssen – diese sind die Lieferanten von DMH oder deren Lieferanten.
DMH hat alle seine Lieferanten bezüglich der Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen kontaktiert, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Produkten in der Zukunft sicherzustellen, einen rechtzeitigen Ersatz zu gewährleisten oder neue Rohstoffe beschaffen zu können.

Selbstverständlich nutzen wir alle Möglichkeiten, um die Verfügbarkeit der Stoffe für unsere Anwendungen zu sichern und die Entscheidungen unserer Lieferanten positiv zu beeinflussen. Wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Verfügbarkeit sowie Änderungen in Bezug auf spezifische Produkteigenschaften unserer Produkte werden unseren Kunden umgehend mitgeteilt.

Dieses Schreiben ist auch eine Stellungnahme zu Ihren Fragen bezüglich der REACH-Verordnung, insbesondere zu SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) im Anhang 14 der REACH-Verordnung.

Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet uns, Ihnen als unserem Kunden Informationen bereitzustellen, wenn unsere Produkte SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % enthalten. Wir werden Sie unverzüglich und unaufgefordert informieren, falls in einem unserer Produkte der Schwellenwert für einen SVHC-Stoff überschritten wird.

Dies wird auch bei der erforderlichen Beantwortung von Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen nach jeder Aktualisierung der SVHC-Liste berücksichtigt.

Materialien über dem Grenzwert gemäß der SVHC-Liste:
DMH-Silikone, Stand 27.06.2018 (nach Aushärtung unter dem Grenzwert).

Nach aktuellem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass keine anderen Produkte Stoffe enthalten, für die diese Information gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung relevant ist.

Diese Mitteilung erfolgt nach bestem Wissen. Sie entbindet Sie nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Prozesse und Zwecke zu prüfen. Anwendung, Nutzung und Verarbeitung der Produkte liegen außerhalb unserer Kontrolle und erfolgen daher in Ihrer eigenen Verantwortung. Sollte dennoch ein Haftungsfall in Betracht kommen, ist dieser auf Schäden in Höhe des Wertes der gelieferten und von Ihnen verwendeten Waren beschränkt. Diese Mitteilung unterliegt keinem Aktualisierungsdienst.

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